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Samstag, 11. Juni 2016

An die Aktionärinnen und Aktionäre der EuroGas AG, Bahnhofstrasse 100 8001 Zürich 8001 Zürich, 10. Juni 2016 Notwendigkeit der Verschiebung der Generalversammlung EuroGas Aktiengesellschaft An die Aktionärinnen und Aktionäre der EuroGas AG, Bahnhofstrasse 100 8001 Zürich 8001 Zürich, 10. Juni 2016 Notwendigkeit der Verschiebung der Generalversammlung Sehr geehrte Damen und Herren Der Verwaltungsrat der EuroGas AG hat Sie am 20. April 2016 (Publikationsdatum SHAB) auf den 30. Juni 2016 zur Generalversammlung in Baden eingeladen. Anlässlich dieser Generalversammlung hätten neben dem geprüften Geschäftsbericht für 2015 auch die geprüften Geschäftsberichte der Jahre 2012, 2013 und 2014 zur Genehmigung vorgelegt werden sollen. Der noch immer per Haftbefehl gesuchte und zur Fahndung ausgeschriebene frühere Verwaltungsrats-Vizepräsident Jochen Tietze hatte bei seinem abrupten Ausscheiden aus dem Verwaltungsrat Ende Juli 2013 sämtliche Geschäftsunterlagen aus den Jahren 2012 bis 2014 mitgehen lassen, weshalb das amtierende Management lange Zeit nicht in der Lage war, die fehlenden Geschäftsberichte überhaupt zu erstellen. Inzwischen ist es jedoch der Geschäftsleitung unter Einsatz beträchtlicher personeller und finanzieller Ressourcen gelungen, die Buchhaltung für die Jahre 2012 bis 2015 nachzuführen. Die Bücher wurden anschliessend rechtzeitig an die Revisionsstelle von EuroGas AG (BDO AG, Zürich) übergeben. Hier wurde nun leider vom zuständigen BDO Revisor im Zuge der für den 10.06. 2016 zu hinterlegenden geprüften Jahresabschlüsse vor wenigen Tagen festgestellt, dass bei einer Kapitalerhöhung im Jahr 2012 schweizerische aktienrechtliche Vorschriften für Sacheinlagen nicht eingehalten wurden. Bei der Ausgabe von 200'000'000 Inhaberaktien zu nominal CHF 0.20 pro Aktie (entsprechend einem Betrag von CHF 40'000'000.00) an die EuroGas GmbH, Wien, wurde von letzterer als Sacheinlage eine Beteiligung an der EuroGas Silver & Gold Inc. Nevada im Wert von CHF 40'000'000.00 eingebracht. Ganz offensichtlich hatte jedoch der in dieser Angelegenheit alleinverantwortlich handelnde ehemalige Verwaltungsrats Vize-Präsidenten Tietze im Zusammenarbeit mit seinen Beratern und Anwälten völlig übersehen, dass die Sacheinlegerin EuroGas GmbH Wien im Zeitpunkt der Kapitalerhöhung bereits eine 100%-ige Tochtergesellschaft der EuroGas AG war und damit die von Tietze durchgeführte Sacheinlage bei EuroGas AG nach schweizerischem Aktienrecht widerrechtlich war. Wie das amtierende Management nun vor wenigen Tagen von der Revisionsstelle BDO erfuhr, verstösst damit die damalige Kapitalerhöhung aus Dezember 2012 gegen die einschlägigen Vorschriften des schweizerischen Aktienrechts, insbesondere gegen das sog. Verbot der Einlagenrückgewähr. Noch ist völlig unklar, warum die von Tietze durchgeführte fragliche Kapitalerhöhung seinerzeit - Ende 2012 - begleitet durch zahlreiche verschiedene unabhängige Berater und Rechtsanwälte dennoch zustande gekommen ist. Für die auf den 30. Juni 2016 angesetzte Generalversammlung bedeutet dies einerseits, dass die Revisionsberichte aufgrund der vorstehend geschilderten und für alle Seiten völlig unvorhersehbaren Komplikationen nicht rechtzeitig auf den 10. Juni 2016 fertiggestellt werden konnten. Dies wiederum bedeutet, dass alle Beschlüsse der Generalversammlung, selbst wenn die revidierten Geschäftsberichte nun noch vor der Generalversammlung aufgelegt werden könnten, anfechtbar oder sogar nichtig wären. Hinzu kommt, dass die Jahresrechnungen 2012 bis 2015 aufgrund der geschilderten rechtswidrigen Sacheinlage-Kapitalerhöhung zurzeit nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen würden. Verwaltungsrat und Geschäftsleitung haben daher vor diesem Hintergrund entschieden, dass die Durchführung der Generalversammlung am 30. Juni 2016 keinen Sinn ergeben würde. Denn durch den Erlass anfechtbarer oder nichtiger Generalversammlungsbeschlüsse entstünden der Gesellschaft in erster Linie unnötige Kosten. Die auf den 30. Juni 2016 anberaumte Generalversammlung findet daher nicht statt und wird um einige Wochen verschoben. Ein neuer Termin wird kurzfristig bekanntgegeben. Das amtierende Management wird alles daransetzen, den durch Tietze verursachten Fehler im Zusammenarbeit mit unabhängigen Beratern und Rechtsanwälten so schnell als möglich zu beheben und den gesetzmässigen Zustand wiederherstellen, damit die geprüften Abschlüsse den Aktionären/innen vorgelegt werden können. Vorgesehen ist daher, die dringend notwendige Generalversammlung möglichst bald schon neu ansetzen zu können. Wir werden unsere Aktionäre/innen auf dem Laufenden halten. Abschliessend möchten wir festhalten, das es ein grosses Anliegen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung ist, klarzustellen, dass die vorstehend erläuterte Problematik keinerlei Einfluss auf den operativen Geschäftsgang der EuroGas AG hatte und hat. Die Ertragsaussichten der EuroGas AG wurden durch diesen zugegebenermassen unangenehmen Vorfall in keiner Weise beeinträchtigt. Das amtierende Management wird Sie rechtzeitig über die weiteren Schritte informieren und auch abklären, inwieweit die bereits eingegangenen Anmeldungen zur ursprünglichen Generalversammlung vom 30.6.2016 auch für die nun später anzusetzende Generalversammlung gelten, Für Ihr Verständnis und für Ihre Treue danken wir Ihnen. Mit freundlichen Grüssen Für den Verwaltungsrat Wolfgang Rauball Mitglied des Verwaltungsrats Eingestellt von rolf

An die Aktionärinnen und Aktionäre der EuroGas AG, Bahnhofstrasse 100 8001 Zürich 8001 Zürich, 10. Juni 2016 Notwendigkeit der Verschiebung der Generalversammlung

EuroGas Aktiengesellschaft
An die Aktionärinnen und Aktionäre der
EuroGas AG,
Bahnhofstrasse 100
8001 Zürich
8001 Zürich, 10. Juni 2016
Notwendigkeit der Verschiebung der Generalversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Verwaltungsrat der EuroGas AG hat Sie am 20. April 2016 (Publikationsdatum SHAB) auf den 30. Juni 2016 zur Generalversammlung in Baden eingeladen.
Anlässlich dieser Generalversammlung hätten neben dem geprüften Geschäftsbericht für 2015 auch die geprüften Geschäftsberichte der Jahre 2012, 2013 und 2014 zur Genehmigung vorgelegt werden sollen. Der noch immer per Haftbefehl gesuchte und zur Fahndung ausgeschriebene frühere Verwaltungsrats-Vizepräsident Jochen Tietze hatte bei seinem abrupten Ausscheiden aus dem Verwaltungsrat Ende Juli 2013 sämtliche Geschäftsunterlagen aus den Jahren 2012 bis 2014 mitgehen lassen, weshalb das amtierende Management lange Zeit nicht in der Lage war, die fehlenden Geschäftsberichte überhaupt zu erstellen.
Inzwischen ist es jedoch der Geschäftsleitung unter Einsatz beträchtlicher personeller und finanzieller Ressourcen gelungen, die Buchhaltung für die Jahre 2012 bis 2015 nachzuführen.
Die Bücher wurden anschliessend rechtzeitig an die Revisionsstelle von EuroGas AG (BDO AG, Zürich) übergeben. Hier wurde nun leider vom zuständigen BDO Revisor im Zuge der für den 10.06. 2016 zu hinterlegenden geprüften Jahresabschlüsse vor wenigen Tagen festgestellt, dass bei einer Kapitalerhöhung im Jahr 2012 schweizerische aktienrechtliche Vorschriften für Sacheinlagen nicht eingehalten wurden. Bei der Ausgabe von 200'000'000 Inhaberaktien zu nominal CHF 0.20 pro Aktie (entsprechend einem Betrag von CHF 40'000'000.00) an die EuroGas GmbH, Wien, wurde von letzterer als Sacheinlage eine Beteiligung an der EuroGas Silver & Gold Inc. Nevada im Wert von CHF 40'000'000.00 eingebracht. Ganz offensichtlich hatte jedoch der in dieser Angelegenheit alleinverantwortlich handelnde ehemalige Verwaltungsrats Vize-Präsidenten Tietze im Zusammenarbeit mit seinen Beratern und Anwälten völlig übersehen, dass die Sacheinlegerin EuroGas GmbH Wien im Zeitpunkt der Kapitalerhöhung bereits eine 100%-ige Tochtergesellschaft der EuroGas AG war und damit die von Tietze durchgeführte Sacheinlage bei EuroGas AG nach schweizerischem Aktienrecht widerrechtlich war.
Wie das amtierende Management nun vor wenigen Tagen von der Revisionsstelle BDO erfuhr, verstösst damit die damalige Kapitalerhöhung aus Dezember 2012 gegen die einschlägigen Vorschriften des schweizerischen Aktienrechts, insbesondere gegen das sog. Verbot der Einlagenrückgewähr. Noch ist völlig unklar, warum die von Tietze durchgeführte fragliche Kapitalerhöhung seinerzeit - Ende 2012 - begleitet durch zahlreiche verschiedene unabhängige Berater und Rechtsanwälte dennoch zustande gekommen ist.
Für die auf den 30. Juni 2016 angesetzte Generalversammlung bedeutet dies einerseits, dass die Revisionsberichte aufgrund der vorstehend geschilderten und für alle Seiten völlig unvorhersehbaren Komplikationen nicht rechtzeitig auf den 10. Juni 2016 fertiggestellt werden konnten. Dies wiederum bedeutet, dass alle Beschlüsse der Generalversammlung, selbst wenn die revidierten Geschäftsberichte nun noch vor der Generalversammlung aufgelegt werden könnten, anfechtbar oder sogar nichtig wären. Hinzu kommt, dass die Jahresrechnungen 2012 bis 2015 aufgrund der geschilderten rechtswidrigen Sacheinlage-Kapitalerhöhung zurzeit nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen würden.
Verwaltungsrat und Geschäftsleitung haben daher vor diesem Hintergrund entschieden, dass die Durchführung der Generalversammlung am 30. Juni 2016 keinen Sinn ergeben würde. Denn durch den Erlass anfechtbarer oder nichtiger Generalversammlungsbeschlüsse entstünden der Gesellschaft in erster Linie unnötige Kosten.
Die auf den 30. Juni 2016 anberaumte Generalversammlung findet daher nicht statt und wird um einige Wochen verschoben. Ein neuer Termin wird kurzfristig bekanntgegeben.
Das amtierende Management wird alles daransetzen, den durch Tietze verursachten Fehler im Zusammenarbeit mit unabhängigen Beratern und Rechtsanwälten so schnell als möglich zu beheben und den gesetzmässigen Zustand wiederherstellen, damit die geprüften Abschlüsse den Aktionären/innen vorgelegt werden können. Vorgesehen ist daher, die dringend notwendige Generalversammlung möglichst bald schon neu ansetzen zu können. Wir werden unsere Aktionäre/innen auf dem Laufenden halten.
Abschliessend möchten wir festhalten, das es ein grosses Anliegen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung ist, klarzustellen, dass die vorstehend erläuterte Problematik keinerlei Einfluss auf den operativen Geschäftsgang der EuroGas AG hatte und hat. Die Ertragsaussichten der EuroGas AG wurden durch diesen zugegebenermassen unangenehmen Vorfall in keiner Weise beeinträchtigt.
Das amtierende Management wird Sie rechtzeitig über die weiteren Schritte informieren und auch abklären, inwieweit die bereits eingegangenen Anmeldungen zur ursprünglichen Generalversammlung vom 30.6.2016 auch für die nun später anzusetzende Generalversammlung gelten,
Für Ihr Verständnis und für Ihre Treue danken wir Ihnen.
Mit freundlichen Grüssen
Für den Verwaltungsrat
Wolfgang Rauball
Mitglied des Verwaltungsrats

EuroGas Aktiengesellschaft
An die Aktionärinnen und Aktionäre der
EuroGas AG,
Bahnhofstrasse 100
8001 Zürich
8001 Zürich, 10. Juni 2016
Notwendigkeit der Verschiebung der Generalversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Verwaltungsrat der EuroGas AG hat Sie am 20. April 2016 (Publikationsdatum SHAB) auf den 30. Juni 2016 zur Generalversammlung in Baden eingeladen.
Anlässlich dieser Generalversammlung hätten neben dem geprüften Geschäftsbericht für 2015 auch die geprüften Geschäftsberichte der Jahre 2012, 2013 und 2014 zur Genehmigung vorgelegt werden sollen. Der noch immer per Haftbefehl gesuchte und zur Fahndung ausgeschriebene frühere Verwaltungsrats-Vizepräsident Jochen Tietze hatte bei seinem abrupten Ausscheiden aus dem Verwaltungsrat Ende Juli 2013 sämtliche Geschäftsunterlagen aus den Jahren 2012 bis 2014 mitgehen lassen, weshalb das amtierende Management lange Zeit nicht in der Lage war, die fehlenden Geschäftsberichte überhaupt zu erstellen.
Inzwischen ist es jedoch der Geschäftsleitung unter Einsatz beträchtlicher personeller und finanzieller Ressourcen gelungen, die Buchhaltung für die Jahre 2012 bis 2015 nachzuführen.
Die Bücher wurden anschliessend rechtzeitig an die Revisionsstelle von EuroGas AG (BDO AG, Zürich) übergeben. Hier wurde nun leider vom zuständigen BDO Revisor im Zuge der für den 10.06. 2016 zu hinterlegenden geprüften Jahresabschlüsse vor wenigen Tagen festgestellt, dass bei einer Kapitalerhöhung im Jahr 2012 schweizerische aktienrechtliche Vorschriften für Sacheinlagen nicht eingehalten wurden. Bei der Ausgabe von 200'000'000 Inhaberaktien zu nominal CHF 0.20 pro Aktie (entsprechend einem Betrag von CHF 40'000'000.00) an die EuroGas GmbH, Wien, wurde von letzterer als Sacheinlage eine Beteiligung an der EuroGas Silver & Gold Inc. Nevada im Wert von CHF 40'000'000.00 eingebracht. Ganz offensichtlich hatte jedoch der in dieser Angelegenheit alleinverantwortlich handelnde ehemalige Verwaltungsrats Vize-Präsidenten Tietze im Zusammenarbeit mit seinen Beratern und Anwälten völlig übersehen, dass die Sacheinlegerin EuroGas GmbH Wien im Zeitpunkt der Kapitalerhöhung bereits eine 100%-ige Tochtergesellschaft der EuroGas AG war und damit die von Tietze durchgeführte Sacheinlage bei EuroGas AG nach schweizerischem Aktienrecht widerrechtlich war.
Wie das amtierende Management nun vor wenigen Tagen von der Revisionsstelle BDO erfuhr, verstösst damit die damalige Kapitalerhöhung aus Dezember 2012 gegen die einschlägigen Vorschriften des schweizerischen Aktienrechts, insbesondere gegen das sog. Verbot der Einlagenrückgewähr. Noch ist völlig unklar, warum die von Tietze durchgeführte fragliche Kapitalerhöhung seinerzeit - Ende 2012 - begleitet durch zahlreiche verschiedene unabhängige Berater und Rechtsanwälte dennoch zustande gekommen ist.
Für die auf den 30. Juni 2016 angesetzte Generalversammlung bedeutet dies einerseits, dass die Revisionsberichte aufgrund der vorstehend geschilderten und für alle Seiten völlig unvorhersehbaren Komplikationen nicht rechtzeitig auf den 10. Juni 2016 fertiggestellt werden konnten. Dies wiederum bedeutet, dass alle Beschlüsse der Generalversammlung, selbst wenn die revidierten Geschäftsberichte nun noch vor der Generalversammlung aufgelegt werden könnten, anfechtbar oder sogar nichtig wären. Hinzu kommt, dass die Jahresrechnungen 2012 bis 2015 aufgrund der geschilderten rechtswidrigen Sacheinlage-Kapitalerhöhung zurzeit nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen würden.
Verwaltungsrat und Geschäftsleitung haben daher vor diesem Hintergrund entschieden, dass die Durchführung der Generalversammlung am 30. Juni 2016 keinen Sinn ergeben würde. Denn durch den Erlass anfechtbarer oder nichtiger Generalversammlungsbeschlüsse entstünden der Gesellschaft in erster Linie unnötige Kosten.
Die auf den 30. Juni 2016 anberaumte Generalversammlung findet daher nicht statt und wird um einige Wochen verschoben. Ein neuer Termin wird kurzfristig bekanntgegeben.
Das amtierende Management wird alles daransetzen, den durch Tietze verursachten Fehler im Zusammenarbeit mit unabhängigen Beratern und Rechtsanwälten so schnell als möglich zu beheben und den gesetzmässigen Zustand wiederherstellen, damit die geprüften Abschlüsse den Aktionären/innen vorgelegt werden können. Vorgesehen ist daher, die dringend notwendige Generalversammlung möglichst bald schon neu ansetzen zu können. Wir werden unsere Aktionäre/innen auf dem Laufenden halten.
Abschliessend möchten wir festhalten, das es ein grosses Anliegen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung ist, klarzustellen, dass die vorstehend erläuterte Problematik keinerlei Einfluss auf den operativen Geschäftsgang der EuroGas AG hatte und hat. Die Ertragsaussichten der EuroGas AG wurden durch diesen zugegebenermassen unangenehmen Vorfall in keiner Weise beeinträchtigt.
Das amtierende Management wird Sie rechtzeitig über die weiteren Schritte informieren und auch abklären, inwieweit die bereits eingegangenen Anmeldungen zur ursprünglichen Generalversammlung vom 30.6.2016 auch für die nun später anzusetzende Generalversammlung gelten,
Für Ihr Verständnis und für Ihre Treue danken wir Ihnen.
Mit freundlichen Grüssen
Für den Verwaltungsrat
Wolfgang Rauball
Mitglied des Verwaltungsrats

Vermögensrechte und GV Teilnahme Eurogas Ag Aktionäre

Vermögensrechte und GV Teilnahme Eurogas Ag Aktionäre
Von: Orgateam Feuershow.de 
Gesendet: Montag, 23. Mai 2016 09:34
An: 'info@eurogas.ch' <info@eurogas.ch>
Cc: 'rauball@aol.com' <rauball@aol.com>
Betreff: Verlust der Vermögensrechte der Aktionäre der Eurogas AG

Sehr geehrter Herr Rauball,

bezug nehmend auf Ihre Ankündigung, ab sofort sämtliche schriftliche Aktionärs Anfragen zu veröffentlichen (sh http://www.eurogas-ag.ch/222-0-In-eigener-Sache.html )hier eine weitere schriftliche Aktionärs Anfrage. 
In diesem Zusammenhang möchte ich auch an meine Email vom Gesendet: Dienstag, 17. Mai 2016 11:27, An: 'Wolfgang Rauball' <rauball@aol.com>, Cc: 'info@eurogas.ch' <info@eurogas.ch>, Betreff: Berichtigung meine Frage zum Aktienhandel erinnern, die bis heute entgegen der Ankündigung nicht veröffentlicht wurde unter der enstprechenden Rubrik)


Die Eurogas Ag ist seit langem nicht mehr an der Börse gelistet, dies hat meiner Information zur Folge nach Schweizer Recht Auswirkungen auf die Aktionäre und die Aktiengesellschaft.

Diesbezüglich habe ich einige Fragen an Sie.


1. ist es zutreffend, dass alle Aktionäre der Eurogas Ag seit Herbst 2015 ihre Mitgliedschaftsrechte (Stimmrechte sowie Vermögensrechte) verloren haben, so lange sie den Erwerb der Inhaberaktien nicht bei der Eurogas Ag gemeldet haben?
Ist es richtig, dass die Aktionäre der Eurogas Ag ohne gesetzteskonforme Meldung bei der im SHAB veröffentlichten Generalversammlung nicht stimmberechtigt sind?

2. Ist es zutreffend, dass der Verwaltungsrat verpflichtet ist, Vorkehrungen zu treffen, dass Aktionäre, die der Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, nicht an der Generalversammlung zugelassen werden, da dies ansonsten zur Anfechtbarkeit des Generalversammlungsbeschlusses nach Art. 691 Abs. 3 OR führen kann?

3. Ist es zutreffend, dass die Eurogas Ag seit Herbst 2015 verpflichtet ist, je ein Verzeichnis über die Inhaberaktionäre (Aktienbuch) sowie über die wirtschaftlich berechtigten Personen zu führen? Falls dies nicht umgesetzt wird, droht eine Busse von bis zu CHF 500.000?

4. Gab es bis zum 22.05.2016 Aktionäre der AG, die Ihre Rechte bei der Eurogas Ag angemeldet haben und die dadurch ihre Mitgliedschaftsrechte wieder bekommen haben bzw. gar nicht verloren haben?

5. Hat die Eurogas Ag seit Herbst 2015 die entsprechenden Verzeichnisse gesetzeskonform geführt?

6. Wenn 4 und/oder 5. mit Ja beantwortet wurde: Warum wurden die Aktionäre nicht über die Änderungen informiert?

Als Info für alle Ag Aktionäre:
Stand heute gibt es keinen Handel der Aktien, daher haben alle Aktionäre die Vermögensrechte verloren. Es ist wichtig, diese Meldung der Eurogas AG zu machen, da man ansonsten kein Stimmrecht und kein Vermögensrecht an der Aktie hält bzw. diese ruhen. Das bedeutet im Klartext, dass keine Teilnahme an der Generalversammlung am 30. 06.2016 möglich wäre bzw die Versammlung nicht ordnungsgemäss durchgeführt wäre mit allen Konsequenzen, wenn ein Aktionär ohne Abgabe der Erklärung teilnehmen würde. Um dies zu verhindern, wird dies hiermit im Vorfeld veröffentlicht.

Nach Absprache mit einem Schweizer Anwalt wurde von mir ein geeignetes Formular vorbereitet, das man samt geforderter Unterlagen der AG (besser per Einschreiben…) zukommen lassen muß und um schriftliche Einladung bitten soll. Ich stelle dieses gerne allen zur Verfügung: http://workupload.com/file/5gpnGJz


Nähere Informationen zur rechtlichen Lage bzgl. meiner Anfrage unter: http://www.wengervieli.ch/getattachment/9093f6ff-adbe-48c9-876c-1115430d6230/Neue-Transparenzerfordernisse-fur-Schweizer-Aktion.aspx


Mit einer Veröffentlichung mit Klarnamen bin ich ausdrücklich einverstanden und werde auch noch weitere detaillierte Fragen stellen zum Veröffentlichen auf Ihrer Homepage.

Mit freundlichen Grüßen, Sam


Stephan "SAM" Sahm, Regensburgerstrasse 410, 90480 Nürnberg

http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1165916-40261-40270/rock-n-roll-alles-kommt-zurueck-thema-eurogas#beitrag_52458714