Vermögensrechte und GV Teilnahme Eurogas Ag Aktionäre
Von: Orgateam Feuershow.de Gesendet: Montag, 23. Mai 2016 09:34
An: 'info@eurogas.ch' <info@eurogas.ch>
Cc: 'rauball@aol.com' <rauball@aol.com>
Betreff: Verlust der Vermögensrechte der Aktionäre der Eurogas AG
Sehr geehrter Herr Rauball,
bezug nehmend auf Ihre Ankündigung, ab sofort sämtliche schriftliche Aktionärs Anfragen zu veröffentlichen (sh http://www.eurogas-ag.ch/222-0-In-eigener-Sache.html )hier eine weitere schriftliche Aktionärs Anfrage.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch an meine Email vom Gesendet: Dienstag, 17. Mai 2016 11:27, An: 'Wolfgang Rauball' <rauball@aol.com>, Cc: 'info@eurogas.ch' <info@eurogas.ch>, Betreff: Berichtigung meine Frage zum Aktienhandel erinnern, die bis heute entgegen der Ankündigung nicht veröffentlicht wurde unter der enstprechenden Rubrik)
Die Eurogas Ag ist seit langem nicht mehr an der Börse gelistet, dies hat meiner Information zur Folge nach Schweizer Recht Auswirkungen auf die Aktionäre und die Aktiengesellschaft.
Diesbezüglich habe ich einige Fragen an Sie.
1. ist es zutreffend, dass alle Aktionäre der Eurogas Ag seit Herbst 2015 ihre Mitgliedschaftsrechte (Stimmrechte sowie Vermögensrechte) verloren haben, so lange sie den Erwerb der Inhaberaktien nicht bei der Eurogas Ag gemeldet haben?
Ist es richtig, dass die Aktionäre der Eurogas Ag ohne gesetzteskonforme Meldung bei der im SHAB veröffentlichten Generalversammlung nicht stimmberechtigt sind?
2. Ist es zutreffend, dass der Verwaltungsrat verpflichtet ist, Vorkehrungen zu treffen, dass Aktionäre, die der Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, nicht an der Generalversammlung zugelassen werden, da dies ansonsten zur Anfechtbarkeit des Generalversammlungsbeschlusses nach Art. 691 Abs. 3 OR führen kann?
3. Ist es zutreffend, dass die Eurogas Ag seit Herbst 2015 verpflichtet ist, je ein Verzeichnis über die Inhaberaktionäre (Aktienbuch) sowie über die wirtschaftlich berechtigten Personen zu führen? Falls dies nicht umgesetzt wird, droht eine Busse von bis zu CHF 500.000?
4. Gab es bis zum 22.05.2016 Aktionäre der AG, die Ihre Rechte bei der Eurogas Ag angemeldet haben und die dadurch ihre Mitgliedschaftsrechte wieder bekommen haben bzw. gar nicht verloren haben?
5. Hat die Eurogas Ag seit Herbst 2015 die entsprechenden Verzeichnisse gesetzeskonform geführt?
6. Wenn 4 und/oder 5. mit Ja beantwortet wurde: Warum wurden die Aktionäre nicht über die Änderungen informiert?
Als Info für alle Ag Aktionäre:
Stand heute gibt es keinen Handel der Aktien, daher haben alle Aktionäre die Vermögensrechte verloren. Es ist wichtig, diese Meldung der Eurogas AG zu machen, da man ansonsten kein Stimmrecht und kein Vermögensrecht an der Aktie hält bzw. diese ruhen. Das bedeutet im Klartext, dass keine Teilnahme an der Generalversammlung am 30. 06.2016 möglich wäre bzw die Versammlung nicht ordnungsgemäss durchgeführt wäre mit allen Konsequenzen, wenn ein Aktionär ohne Abgabe der Erklärung teilnehmen würde. Um dies zu verhindern, wird dies hiermit im Vorfeld veröffentlicht.
Nach Absprache mit einem Schweizer Anwalt wurde von mir ein geeignetes Formular vorbereitet, das man samt geforderter Unterlagen der AG (besser per Einschreiben…) zukommen lassen muß und um schriftliche Einladung bitten soll. Ich stelle dieses gerne allen zur Verfügung: http://workupload.com/file/5gpnGJz
Nähere Informationen zur rechtlichen Lage bzgl. meiner Anfrage unter: http://www.wengervieli.ch/getattachment/9093f6ff-adbe-48c9-876c-1115430d6230/Neue-Transparenzerfordernisse-fur-Schweizer-Aktion.aspx
Mit einer Veröffentlichung mit Klarnamen bin ich ausdrücklich einverstanden und werde auch noch weitere detaillierte Fragen stellen zum Veröffentlichen auf Ihrer Homepage.
Mit freundlichen Grüßen, Sam
Stephan "SAM" Sahm, Regensburgerstrasse 410, 90480 Nürnberg
http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1165916-40261-40270/rock-n-roll-alles-kommt-zurueck-thema-eurogas#beitrag_52458714
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