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Samstag, 11. Juni 2016

An die Aktionärinnen und Aktionäre der EuroGas AG, Bahnhofstrasse 100 8001 Zürich 8001 Zürich, 10. Juni 2016 Notwendigkeit der Verschiebung der Generalversammlung EuroGas Aktiengesellschaft An die Aktionärinnen und Aktionäre der EuroGas AG, Bahnhofstrasse 100 8001 Zürich 8001 Zürich, 10. Juni 2016 Notwendigkeit der Verschiebung der Generalversammlung Sehr geehrte Damen und Herren Der Verwaltungsrat der EuroGas AG hat Sie am 20. April 2016 (Publikationsdatum SHAB) auf den 30. Juni 2016 zur Generalversammlung in Baden eingeladen. Anlässlich dieser Generalversammlung hätten neben dem geprüften Geschäftsbericht für 2015 auch die geprüften Geschäftsberichte der Jahre 2012, 2013 und 2014 zur Genehmigung vorgelegt werden sollen. Der noch immer per Haftbefehl gesuchte und zur Fahndung ausgeschriebene frühere Verwaltungsrats-Vizepräsident Jochen Tietze hatte bei seinem abrupten Ausscheiden aus dem Verwaltungsrat Ende Juli 2013 sämtliche Geschäftsunterlagen aus den Jahren 2012 bis 2014 mitgehen lassen, weshalb das amtierende Management lange Zeit nicht in der Lage war, die fehlenden Geschäftsberichte überhaupt zu erstellen. Inzwischen ist es jedoch der Geschäftsleitung unter Einsatz beträchtlicher personeller und finanzieller Ressourcen gelungen, die Buchhaltung für die Jahre 2012 bis 2015 nachzuführen. Die Bücher wurden anschliessend rechtzeitig an die Revisionsstelle von EuroGas AG (BDO AG, Zürich) übergeben. Hier wurde nun leider vom zuständigen BDO Revisor im Zuge der für den 10.06. 2016 zu hinterlegenden geprüften Jahresabschlüsse vor wenigen Tagen festgestellt, dass bei einer Kapitalerhöhung im Jahr 2012 schweizerische aktienrechtliche Vorschriften für Sacheinlagen nicht eingehalten wurden. Bei der Ausgabe von 200'000'000 Inhaberaktien zu nominal CHF 0.20 pro Aktie (entsprechend einem Betrag von CHF 40'000'000.00) an die EuroGas GmbH, Wien, wurde von letzterer als Sacheinlage eine Beteiligung an der EuroGas Silver & Gold Inc. Nevada im Wert von CHF 40'000'000.00 eingebracht. Ganz offensichtlich hatte jedoch der in dieser Angelegenheit alleinverantwortlich handelnde ehemalige Verwaltungsrats Vize-Präsidenten Tietze im Zusammenarbeit mit seinen Beratern und Anwälten völlig übersehen, dass die Sacheinlegerin EuroGas GmbH Wien im Zeitpunkt der Kapitalerhöhung bereits eine 100%-ige Tochtergesellschaft der EuroGas AG war und damit die von Tietze durchgeführte Sacheinlage bei EuroGas AG nach schweizerischem Aktienrecht widerrechtlich war. Wie das amtierende Management nun vor wenigen Tagen von der Revisionsstelle BDO erfuhr, verstösst damit die damalige Kapitalerhöhung aus Dezember 2012 gegen die einschlägigen Vorschriften des schweizerischen Aktienrechts, insbesondere gegen das sog. Verbot der Einlagenrückgewähr. Noch ist völlig unklar, warum die von Tietze durchgeführte fragliche Kapitalerhöhung seinerzeit - Ende 2012 - begleitet durch zahlreiche verschiedene unabhängige Berater und Rechtsanwälte dennoch zustande gekommen ist. Für die auf den 30. Juni 2016 angesetzte Generalversammlung bedeutet dies einerseits, dass die Revisionsberichte aufgrund der vorstehend geschilderten und für alle Seiten völlig unvorhersehbaren Komplikationen nicht rechtzeitig auf den 10. Juni 2016 fertiggestellt werden konnten. Dies wiederum bedeutet, dass alle Beschlüsse der Generalversammlung, selbst wenn die revidierten Geschäftsberichte nun noch vor der Generalversammlung aufgelegt werden könnten, anfechtbar oder sogar nichtig wären. Hinzu kommt, dass die Jahresrechnungen 2012 bis 2015 aufgrund der geschilderten rechtswidrigen Sacheinlage-Kapitalerhöhung zurzeit nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen würden. Verwaltungsrat und Geschäftsleitung haben daher vor diesem Hintergrund entschieden, dass die Durchführung der Generalversammlung am 30. Juni 2016 keinen Sinn ergeben würde. Denn durch den Erlass anfechtbarer oder nichtiger Generalversammlungsbeschlüsse entstünden der Gesellschaft in erster Linie unnötige Kosten. Die auf den 30. Juni 2016 anberaumte Generalversammlung findet daher nicht statt und wird um einige Wochen verschoben. Ein neuer Termin wird kurzfristig bekanntgegeben. Das amtierende Management wird alles daransetzen, den durch Tietze verursachten Fehler im Zusammenarbeit mit unabhängigen Beratern und Rechtsanwälten so schnell als möglich zu beheben und den gesetzmässigen Zustand wiederherstellen, damit die geprüften Abschlüsse den Aktionären/innen vorgelegt werden können. Vorgesehen ist daher, die dringend notwendige Generalversammlung möglichst bald schon neu ansetzen zu können. Wir werden unsere Aktionäre/innen auf dem Laufenden halten. Abschliessend möchten wir festhalten, das es ein grosses Anliegen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung ist, klarzustellen, dass die vorstehend erläuterte Problematik keinerlei Einfluss auf den operativen Geschäftsgang der EuroGas AG hatte und hat. Die Ertragsaussichten der EuroGas AG wurden durch diesen zugegebenermassen unangenehmen Vorfall in keiner Weise beeinträchtigt. Das amtierende Management wird Sie rechtzeitig über die weiteren Schritte informieren und auch abklären, inwieweit die bereits eingegangenen Anmeldungen zur ursprünglichen Generalversammlung vom 30.6.2016 auch für die nun später anzusetzende Generalversammlung gelten, Für Ihr Verständnis und für Ihre Treue danken wir Ihnen. Mit freundlichen Grüssen Für den Verwaltungsrat Wolfgang Rauball Mitglied des Verwaltungsrats Eingestellt von rolf

An die Aktionärinnen und Aktionäre der EuroGas AG, Bahnhofstrasse 100 8001 Zürich 8001 Zürich, 10. Juni 2016 Notwendigkeit der Verschiebung der Generalversammlung

EuroGas Aktiengesellschaft
An die Aktionärinnen und Aktionäre der
EuroGas AG,
Bahnhofstrasse 100
8001 Zürich
8001 Zürich, 10. Juni 2016
Notwendigkeit der Verschiebung der Generalversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Verwaltungsrat der EuroGas AG hat Sie am 20. April 2016 (Publikationsdatum SHAB) auf den 30. Juni 2016 zur Generalversammlung in Baden eingeladen.
Anlässlich dieser Generalversammlung hätten neben dem geprüften Geschäftsbericht für 2015 auch die geprüften Geschäftsberichte der Jahre 2012, 2013 und 2014 zur Genehmigung vorgelegt werden sollen. Der noch immer per Haftbefehl gesuchte und zur Fahndung ausgeschriebene frühere Verwaltungsrats-Vizepräsident Jochen Tietze hatte bei seinem abrupten Ausscheiden aus dem Verwaltungsrat Ende Juli 2013 sämtliche Geschäftsunterlagen aus den Jahren 2012 bis 2014 mitgehen lassen, weshalb das amtierende Management lange Zeit nicht in der Lage war, die fehlenden Geschäftsberichte überhaupt zu erstellen.
Inzwischen ist es jedoch der Geschäftsleitung unter Einsatz beträchtlicher personeller und finanzieller Ressourcen gelungen, die Buchhaltung für die Jahre 2012 bis 2015 nachzuführen.
Die Bücher wurden anschliessend rechtzeitig an die Revisionsstelle von EuroGas AG (BDO AG, Zürich) übergeben. Hier wurde nun leider vom zuständigen BDO Revisor im Zuge der für den 10.06. 2016 zu hinterlegenden geprüften Jahresabschlüsse vor wenigen Tagen festgestellt, dass bei einer Kapitalerhöhung im Jahr 2012 schweizerische aktienrechtliche Vorschriften für Sacheinlagen nicht eingehalten wurden. Bei der Ausgabe von 200'000'000 Inhaberaktien zu nominal CHF 0.20 pro Aktie (entsprechend einem Betrag von CHF 40'000'000.00) an die EuroGas GmbH, Wien, wurde von letzterer als Sacheinlage eine Beteiligung an der EuroGas Silver & Gold Inc. Nevada im Wert von CHF 40'000'000.00 eingebracht. Ganz offensichtlich hatte jedoch der in dieser Angelegenheit alleinverantwortlich handelnde ehemalige Verwaltungsrats Vize-Präsidenten Tietze im Zusammenarbeit mit seinen Beratern und Anwälten völlig übersehen, dass die Sacheinlegerin EuroGas GmbH Wien im Zeitpunkt der Kapitalerhöhung bereits eine 100%-ige Tochtergesellschaft der EuroGas AG war und damit die von Tietze durchgeführte Sacheinlage bei EuroGas AG nach schweizerischem Aktienrecht widerrechtlich war.
Wie das amtierende Management nun vor wenigen Tagen von der Revisionsstelle BDO erfuhr, verstösst damit die damalige Kapitalerhöhung aus Dezember 2012 gegen die einschlägigen Vorschriften des schweizerischen Aktienrechts, insbesondere gegen das sog. Verbot der Einlagenrückgewähr. Noch ist völlig unklar, warum die von Tietze durchgeführte fragliche Kapitalerhöhung seinerzeit - Ende 2012 - begleitet durch zahlreiche verschiedene unabhängige Berater und Rechtsanwälte dennoch zustande gekommen ist.
Für die auf den 30. Juni 2016 angesetzte Generalversammlung bedeutet dies einerseits, dass die Revisionsberichte aufgrund der vorstehend geschilderten und für alle Seiten völlig unvorhersehbaren Komplikationen nicht rechtzeitig auf den 10. Juni 2016 fertiggestellt werden konnten. Dies wiederum bedeutet, dass alle Beschlüsse der Generalversammlung, selbst wenn die revidierten Geschäftsberichte nun noch vor der Generalversammlung aufgelegt werden könnten, anfechtbar oder sogar nichtig wären. Hinzu kommt, dass die Jahresrechnungen 2012 bis 2015 aufgrund der geschilderten rechtswidrigen Sacheinlage-Kapitalerhöhung zurzeit nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen würden.
Verwaltungsrat und Geschäftsleitung haben daher vor diesem Hintergrund entschieden, dass die Durchführung der Generalversammlung am 30. Juni 2016 keinen Sinn ergeben würde. Denn durch den Erlass anfechtbarer oder nichtiger Generalversammlungsbeschlüsse entstünden der Gesellschaft in erster Linie unnötige Kosten.
Die auf den 30. Juni 2016 anberaumte Generalversammlung findet daher nicht statt und wird um einige Wochen verschoben. Ein neuer Termin wird kurzfristig bekanntgegeben.
Das amtierende Management wird alles daransetzen, den durch Tietze verursachten Fehler im Zusammenarbeit mit unabhängigen Beratern und Rechtsanwälten so schnell als möglich zu beheben und den gesetzmässigen Zustand wiederherstellen, damit die geprüften Abschlüsse den Aktionären/innen vorgelegt werden können. Vorgesehen ist daher, die dringend notwendige Generalversammlung möglichst bald schon neu ansetzen zu können. Wir werden unsere Aktionäre/innen auf dem Laufenden halten.
Abschliessend möchten wir festhalten, das es ein grosses Anliegen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung ist, klarzustellen, dass die vorstehend erläuterte Problematik keinerlei Einfluss auf den operativen Geschäftsgang der EuroGas AG hatte und hat. Die Ertragsaussichten der EuroGas AG wurden durch diesen zugegebenermassen unangenehmen Vorfall in keiner Weise beeinträchtigt.
Das amtierende Management wird Sie rechtzeitig über die weiteren Schritte informieren und auch abklären, inwieweit die bereits eingegangenen Anmeldungen zur ursprünglichen Generalversammlung vom 30.6.2016 auch für die nun später anzusetzende Generalversammlung gelten,
Für Ihr Verständnis und für Ihre Treue danken wir Ihnen.
Mit freundlichen Grüssen
Für den Verwaltungsrat
Wolfgang Rauball
Mitglied des Verwaltungsrats

EuroGas Aktiengesellschaft
An die Aktionärinnen und Aktionäre der
EuroGas AG,
Bahnhofstrasse 100
8001 Zürich
8001 Zürich, 10. Juni 2016
Notwendigkeit der Verschiebung der Generalversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Verwaltungsrat der EuroGas AG hat Sie am 20. April 2016 (Publikationsdatum SHAB) auf den 30. Juni 2016 zur Generalversammlung in Baden eingeladen.
Anlässlich dieser Generalversammlung hätten neben dem geprüften Geschäftsbericht für 2015 auch die geprüften Geschäftsberichte der Jahre 2012, 2013 und 2014 zur Genehmigung vorgelegt werden sollen. Der noch immer per Haftbefehl gesuchte und zur Fahndung ausgeschriebene frühere Verwaltungsrats-Vizepräsident Jochen Tietze hatte bei seinem abrupten Ausscheiden aus dem Verwaltungsrat Ende Juli 2013 sämtliche Geschäftsunterlagen aus den Jahren 2012 bis 2014 mitgehen lassen, weshalb das amtierende Management lange Zeit nicht in der Lage war, die fehlenden Geschäftsberichte überhaupt zu erstellen.
Inzwischen ist es jedoch der Geschäftsleitung unter Einsatz beträchtlicher personeller und finanzieller Ressourcen gelungen, die Buchhaltung für die Jahre 2012 bis 2015 nachzuführen.
Die Bücher wurden anschliessend rechtzeitig an die Revisionsstelle von EuroGas AG (BDO AG, Zürich) übergeben. Hier wurde nun leider vom zuständigen BDO Revisor im Zuge der für den 10.06. 2016 zu hinterlegenden geprüften Jahresabschlüsse vor wenigen Tagen festgestellt, dass bei einer Kapitalerhöhung im Jahr 2012 schweizerische aktienrechtliche Vorschriften für Sacheinlagen nicht eingehalten wurden. Bei der Ausgabe von 200'000'000 Inhaberaktien zu nominal CHF 0.20 pro Aktie (entsprechend einem Betrag von CHF 40'000'000.00) an die EuroGas GmbH, Wien, wurde von letzterer als Sacheinlage eine Beteiligung an der EuroGas Silver & Gold Inc. Nevada im Wert von CHF 40'000'000.00 eingebracht. Ganz offensichtlich hatte jedoch der in dieser Angelegenheit alleinverantwortlich handelnde ehemalige Verwaltungsrats Vize-Präsidenten Tietze im Zusammenarbeit mit seinen Beratern und Anwälten völlig übersehen, dass die Sacheinlegerin EuroGas GmbH Wien im Zeitpunkt der Kapitalerhöhung bereits eine 100%-ige Tochtergesellschaft der EuroGas AG war und damit die von Tietze durchgeführte Sacheinlage bei EuroGas AG nach schweizerischem Aktienrecht widerrechtlich war.
Wie das amtierende Management nun vor wenigen Tagen von der Revisionsstelle BDO erfuhr, verstösst damit die damalige Kapitalerhöhung aus Dezember 2012 gegen die einschlägigen Vorschriften des schweizerischen Aktienrechts, insbesondere gegen das sog. Verbot der Einlagenrückgewähr. Noch ist völlig unklar, warum die von Tietze durchgeführte fragliche Kapitalerhöhung seinerzeit - Ende 2012 - begleitet durch zahlreiche verschiedene unabhängige Berater und Rechtsanwälte dennoch zustande gekommen ist.
Für die auf den 30. Juni 2016 angesetzte Generalversammlung bedeutet dies einerseits, dass die Revisionsberichte aufgrund der vorstehend geschilderten und für alle Seiten völlig unvorhersehbaren Komplikationen nicht rechtzeitig auf den 10. Juni 2016 fertiggestellt werden konnten. Dies wiederum bedeutet, dass alle Beschlüsse der Generalversammlung, selbst wenn die revidierten Geschäftsberichte nun noch vor der Generalversammlung aufgelegt werden könnten, anfechtbar oder sogar nichtig wären. Hinzu kommt, dass die Jahresrechnungen 2012 bis 2015 aufgrund der geschilderten rechtswidrigen Sacheinlage-Kapitalerhöhung zurzeit nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen würden.
Verwaltungsrat und Geschäftsleitung haben daher vor diesem Hintergrund entschieden, dass die Durchführung der Generalversammlung am 30. Juni 2016 keinen Sinn ergeben würde. Denn durch den Erlass anfechtbarer oder nichtiger Generalversammlungsbeschlüsse entstünden der Gesellschaft in erster Linie unnötige Kosten.
Die auf den 30. Juni 2016 anberaumte Generalversammlung findet daher nicht statt und wird um einige Wochen verschoben. Ein neuer Termin wird kurzfristig bekanntgegeben.
Das amtierende Management wird alles daransetzen, den durch Tietze verursachten Fehler im Zusammenarbeit mit unabhängigen Beratern und Rechtsanwälten so schnell als möglich zu beheben und den gesetzmässigen Zustand wiederherstellen, damit die geprüften Abschlüsse den Aktionären/innen vorgelegt werden können. Vorgesehen ist daher, die dringend notwendige Generalversammlung möglichst bald schon neu ansetzen zu können. Wir werden unsere Aktionäre/innen auf dem Laufenden halten.
Abschliessend möchten wir festhalten, das es ein grosses Anliegen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung ist, klarzustellen, dass die vorstehend erläuterte Problematik keinerlei Einfluss auf den operativen Geschäftsgang der EuroGas AG hatte und hat. Die Ertragsaussichten der EuroGas AG wurden durch diesen zugegebenermassen unangenehmen Vorfall in keiner Weise beeinträchtigt.
Das amtierende Management wird Sie rechtzeitig über die weiteren Schritte informieren und auch abklären, inwieweit die bereits eingegangenen Anmeldungen zur ursprünglichen Generalversammlung vom 30.6.2016 auch für die nun später anzusetzende Generalversammlung gelten,
Für Ihr Verständnis und für Ihre Treue danken wir Ihnen.
Mit freundlichen Grüssen
Für den Verwaltungsrat
Wolfgang Rauball
Mitglied des Verwaltungsrats

Vermögensrechte und GV Teilnahme Eurogas Ag Aktionäre

Vermögensrechte und GV Teilnahme Eurogas Ag Aktionäre
Von: Orgateam Feuershow.de 
Gesendet: Montag, 23. Mai 2016 09:34
An: 'info@eurogas.ch' <info@eurogas.ch>
Cc: 'rauball@aol.com' <rauball@aol.com>
Betreff: Verlust der Vermögensrechte der Aktionäre der Eurogas AG

Sehr geehrter Herr Rauball,

bezug nehmend auf Ihre Ankündigung, ab sofort sämtliche schriftliche Aktionärs Anfragen zu veröffentlichen (sh http://www.eurogas-ag.ch/222-0-In-eigener-Sache.html )hier eine weitere schriftliche Aktionärs Anfrage. 
In diesem Zusammenhang möchte ich auch an meine Email vom Gesendet: Dienstag, 17. Mai 2016 11:27, An: 'Wolfgang Rauball' <rauball@aol.com>, Cc: 'info@eurogas.ch' <info@eurogas.ch>, Betreff: Berichtigung meine Frage zum Aktienhandel erinnern, die bis heute entgegen der Ankündigung nicht veröffentlicht wurde unter der enstprechenden Rubrik)


Die Eurogas Ag ist seit langem nicht mehr an der Börse gelistet, dies hat meiner Information zur Folge nach Schweizer Recht Auswirkungen auf die Aktionäre und die Aktiengesellschaft.

Diesbezüglich habe ich einige Fragen an Sie.


1. ist es zutreffend, dass alle Aktionäre der Eurogas Ag seit Herbst 2015 ihre Mitgliedschaftsrechte (Stimmrechte sowie Vermögensrechte) verloren haben, so lange sie den Erwerb der Inhaberaktien nicht bei der Eurogas Ag gemeldet haben?
Ist es richtig, dass die Aktionäre der Eurogas Ag ohne gesetzteskonforme Meldung bei der im SHAB veröffentlichten Generalversammlung nicht stimmberechtigt sind?

2. Ist es zutreffend, dass der Verwaltungsrat verpflichtet ist, Vorkehrungen zu treffen, dass Aktionäre, die der Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, nicht an der Generalversammlung zugelassen werden, da dies ansonsten zur Anfechtbarkeit des Generalversammlungsbeschlusses nach Art. 691 Abs. 3 OR führen kann?

3. Ist es zutreffend, dass die Eurogas Ag seit Herbst 2015 verpflichtet ist, je ein Verzeichnis über die Inhaberaktionäre (Aktienbuch) sowie über die wirtschaftlich berechtigten Personen zu führen? Falls dies nicht umgesetzt wird, droht eine Busse von bis zu CHF 500.000?

4. Gab es bis zum 22.05.2016 Aktionäre der AG, die Ihre Rechte bei der Eurogas Ag angemeldet haben und die dadurch ihre Mitgliedschaftsrechte wieder bekommen haben bzw. gar nicht verloren haben?

5. Hat die Eurogas Ag seit Herbst 2015 die entsprechenden Verzeichnisse gesetzeskonform geführt?

6. Wenn 4 und/oder 5. mit Ja beantwortet wurde: Warum wurden die Aktionäre nicht über die Änderungen informiert?

Als Info für alle Ag Aktionäre:
Stand heute gibt es keinen Handel der Aktien, daher haben alle Aktionäre die Vermögensrechte verloren. Es ist wichtig, diese Meldung der Eurogas AG zu machen, da man ansonsten kein Stimmrecht und kein Vermögensrecht an der Aktie hält bzw. diese ruhen. Das bedeutet im Klartext, dass keine Teilnahme an der Generalversammlung am 30. 06.2016 möglich wäre bzw die Versammlung nicht ordnungsgemäss durchgeführt wäre mit allen Konsequenzen, wenn ein Aktionär ohne Abgabe der Erklärung teilnehmen würde. Um dies zu verhindern, wird dies hiermit im Vorfeld veröffentlicht.

Nach Absprache mit einem Schweizer Anwalt wurde von mir ein geeignetes Formular vorbereitet, das man samt geforderter Unterlagen der AG (besser per Einschreiben…) zukommen lassen muß und um schriftliche Einladung bitten soll. Ich stelle dieses gerne allen zur Verfügung: http://workupload.com/file/5gpnGJz


Nähere Informationen zur rechtlichen Lage bzgl. meiner Anfrage unter: http://www.wengervieli.ch/getattachment/9093f6ff-adbe-48c9-876c-1115430d6230/Neue-Transparenzerfordernisse-fur-Schweizer-Aktion.aspx


Mit einer Veröffentlichung mit Klarnamen bin ich ausdrücklich einverstanden und werde auch noch weitere detaillierte Fragen stellen zum Veröffentlichen auf Ihrer Homepage.

Mit freundlichen Grüßen, Sam


Stephan "SAM" Sahm, Regensburgerstrasse 410, 90480 Nürnberg

http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1165916-40261-40270/rock-n-roll-alles-kommt-zurueck-thema-eurogas#beitrag_52458714

Mittwoch, 6. Januar 2016

Das Jahr 2015 war ein sehr schwieriges Jahr für die EuroGas Gruppe. Jedoch konnten die anstehenden Problemkreise gelöst werden, so dass wir optimistisch auf das Jahr 2016 schauen.

Jahres-Rückblick 2015 und Ausblick auf 2016

Das Jahr 2015 war ein sehr schwieriges Jahr für die EuroGas Gruppe. Jedoch konnten die anstehenden Problemkreise gelöst werden, so dass wir optimistisch auf das Jahr 2016 schauen.
  1. ICSID Arbitration Verfahren gegen die Slowakische Republik

    Dieses seit Juni 2014 laufende Schiedsgerichts-Verfahren geht jetzt in seine entscheidende Phase. Leider verzögert die Slowakische Republik durch ständige juristisch sehr fragwürdige Interventionen den raschen Fortgang der Dinge. So hatte sie erst wieder vor 14 Tagen in einem Hearing am 10.12.2015 vor dem Bankruptcy Court in Salt Lake City, Utah, USA, das auf Antrag eines Alt-Gläubigers der alten (1985) EuroGas Inc. (“EuroGas I”) anberaumt worden war, um gerichtlich klären zu lassen, ob die seinerzeitige Schliessung des Chapter 7 Verfahrens gegen EuroGas I im Februar 2007 durch den Bankruptcy Court in Salt Lake City ordnungsgemäss war, beantragt, in dem nun erneut zu eröffnenden Chapter 7 Verfahren gegen EuroGas I als ebenfalls beteiligte Partei mitwirken zu können.

    Der Vorsitzende Richter des Utah Bankruptcy Court, The Honerable Judge Thurmann, hat diesen Antrag der Slowakischen Republik jedoch mit der harschen Begründung “No Standing” (“haltlos”), abgelehnt!

    Um einer Legendenbildung und verschiedensten in deutschen Chat-Rooms gemachten Verschwörungstheorien vorzubeugen, möchten wir an dieser Stelle daraufhinweisen, dass die jetzige Neu-Eröffnung des alten, durch Gerichtsbeschluss des Utah Bankruptcy Courts im Jahre 2007 bereits geschlossenen Chapter 7 Verfahrens nur die “alte” 1985 gegründete EuroGas Inc. (“EuroGas I”) betrifft und NICHT die immer noch bestehende, weiterhin unabhängig von der “alten” EuroGas I als US Gesellschaft operierenden EuroGas II, deren Aktionärinnen und Aktionäre Sie sind, tangiert!

    Weiterhin möchten wir erneut zwecks Vermeidung einer Legendenbildung und zur Vorbeugung von ganz offensichtlich von interessierter Seite bewusst falsch verbreiteten Verschwörungstheorien erneut darauf hinweisen, dass die nun gerichtlich verfügte Neu-Eröffnung des seinerzeit im Jahre 2007 durch Gerichtsbeschluss des Utah Bankruptcy Courts geschlossenen Chapter 7 Verfahrens gegen die “alte” EuroGas I gemäss neuerlicher Entscheidung nur einen Review durch die jetzt vom Gericht neu beauftragte Chapter 7 Trustesse Ms. Elizabeth Loveridge nach sich zieht, ob das seinerzeitige Chapter 7 Verfahren ordnungsgemäss abgewickelt (“abandoned”) worden war und ob EuroGas II daher die ehemaligen Assets der “alten” EuroGas I in korrekter Weise übernehmen konnte.

    Um nichts mehr und nichts weniger geht es hier in dem neuen Re-Opening Verfahren!

    Wir sehen mit Zuversicht dieser neuen gerichtlichen Review entgegen, da sich dadurch dann auch die abenteuerlichen Vorwürfe der Slowakischen Republik, EuroGas hätte bewusst in dem damaligen Chapter 7 Verfahren in 2007 die Existenz von Assets gegenüber dem damaligen US Bankruptcy Trustee Joel Marker sowie den Gläubigern von EuroGas I verschleiert, beziehungsweise bewusst verheimlicht und unterdrückt, endlich durch ein unabhängiges US Gericht gerichtlich entkräftet und ad absurdum geführt werden wird.

  2. Jahresabschlüsse EuroGas AG 2012 – 2013 - 2014

    Die Buchungen für die o.g. Jahresabschlüsse durch die Schweizerische Wirtschaftsprüfergesellschaft Merkli & Partner in Verbindung mit unserer Revisionsstelle, der Schweizerischen Wirtschaftsprüfungsgsellschaft BDO AG Schweiz, gestalteten sich extrem schwierig, da der ehemalige Verwaltungsrats-Vizepräsident Tietze, der noch immer mit schweizerischem Haftbefehl zur Fahndung durch die schweizerische Justiz ausgeschrieben ist, sämtliche Original-Geschäftsunterlagen von EuroGas AG und deren Mehrheits-Aktionärin ZB Capital AG bei seiner Flucht hat mitgehen lassen, um seine inkriminierten Handlungen zu vertuschen.

    Es war ausserdem extrem schwierig, die verschiedenen, zahlreichen von Tietze in Eigenregie z.T. geheim allein durchgeführten Transaktionen nachzuvollziehen und buchhalterisch erfassen zu können, da Tietze mit der eigens von ihm beauftragten Züricher Buchhaltungsgesellschaft “nach Gutsherrn-Art” am gesamten Verwaltungsrat in untreuer Geschäftstätigkeit vorbei agiert hat und den Verwaltungsrat von EuroGas AG über seine ungetreue Geschäftsführung völlig im Dunkeln liess.

    Es ist uns jedoch nun in akribischer Kleinarbeit gelungen, die gesamten Buchungen der Jahre 2012 bis 2014 so weit fertig zu stellen, dass im Januar 2016 BDO mit der abschliessenden Prüfung der EuroGas AG Jahresabschlüsse beauftragt werden kann.
  3. Rozmin

    Die Geschäftsführung von Rozmin s.r.o. hat durchblicken lassen, dass sie eine a.o. Gesellschafterversammlung der Firma Rozmin s.r.o. zum 29. Januar 2016 in Bratislava einberufen wird.

    Auf dieser Gesellschafterversammlung sollen die äusserst dubiosen Vorgänge der letzten 2 Jahre im Zusammenhang mit den feindlichen Aktivitäten der Wopfinger Schmid Industrieholding GmbH (SIH) aus Österreich geklärt werden, inklusive der völlig undurchsichtigen und nach Meinung von EuroGas nur mit korrupten Mitteln zu erklärenden Insolvenz-Eröffnung von Rozmin durch die SIH Anwälte im Frühsommer 2014 durch Aufkauf von geringen Forderungen Dritter, um dann selbst als neuer Gläubiger von Rozmin aufzutreten und dann selbst das Insolvenzverfahren gegen Rozmin beim Handelsgericht Bratislava zu beantragen.

    Weiters möchte die Geschäftsführung von Rozmin wissen, warum sodann trotz vollständiger Befriedigung aller Rozmin-Gläubiger (SIH Anwälte !) das Handelsgericht Bratislava und der vom Gericht eingesetzte slowakische Insolvenzverwalter Dr. Misik, bis heute die Insolvenzaufhebung von Rozmin in nach Meinung von EuroGas eindeutig konspirativer und kollusiver Zusammenarbeit mit dem Handelsgericht Bratislava immer noch nicht aufgehoben hat.

    Es dürften ebenfalls die Hintergründe der dubiosen und nach Meinung der slowakischen Anwälte von Rozmin völlig illegalen, kriminellen Übertragung des ursprünglich der Firma EuroGas GmbH Wien gehörenden 33% Rozmin-Anteils an die slowakische SIH-Tochter Eurotalc s.r.o. durch den slowakischen Insolvenzverwalter von Rozmin, Dr. Misik, geklärt werden.

    All diese unglaublichen Vorgänge – so verwerflich sie auch sein mögen – haben keinerlei Einfluss auf das laufende Arbitration Verfahren von EuroGas und Belmont gegen die Slowakische Republik.

    In jedem Fall haben aber EuroGas Inc. und EuroGas AG bereits in den letzten 2 Monaten über ihre US Anwälte konkrete Vorkehrungen getroffen, das Justiz-Ministerium der Vereinigten Staaten von Amerika umgehend einzuschalten, sollten SIH und Eurotalc sowie deren österreichische und slowakische Anwälte und Berater keine ausreichenden und rechtlich einwandfreien Begründungen und Erklärungen für die jahrelangen feindlichen Aktionen gegen Rozmin liefern können.

    Es wird spannend werden!
Namens der gesamten EuroGas Gruppe wünsche ich Ihnen ein Frohes, erfolgreiches und gesundes Neues Jahr!
Wolfgang Rauball
EuroGas Inc.
EuroGas AG

EUROPEAN METALS CORP. ANNOUNCES LETTER OF INTENT TO ACQUIRE MAJORITY INTEREST IN EUROGAS AG

European Metals to acquire 78% of EuroGas

2016-01-05 17:03 ET - News Release
Ms. Vicki Rosenthal reports
EUROPEAN METALS CORP. ANNOUNCES LETTER OF INTENT TO ACQUIRE MAJORITY INTEREST IN EUROGAS AG
European Metals Corp. has signed a non-binding letter of intent which sets out the proposed terms and conditions of a transaction, whereby EMC will acquire approximately 78 per cent of the issued and outstanding shares of EuroGas AG, a private Swiss company in the business of mining, and oil and gas exploration and development, from ZB Capital AG, a private Swiss company and the majority shareholder of EuroGas (ZBC).
Overview of EuroGas
EuroGas was incorporated in the Swiss canton of Zurich on Aug. 12, 2009, and currently has three wholly owned subsidiaries as well as a number of directly held assets.
The first subsidiary, EuroGas Silver & Gold Inc. (ESG), is a Nevada corporation that owns approximately 150 gold-silver claims in the Banner mining district, located 60 miles east of Boise, Idaho, United States, as well as an option to purchase an interest in the Banner silver mine from a private Montana, U.S., corporation. ESG has completed extensive preparatory work on the claims since it acquired them in 2011 and plans to undertake an ambitious exploration program on the property in the spring of 2016.
The second subsidiary, EuroGas GmbH Austria, is an Austrian corporation that serves as the administration company for EuroGas and owns a 33-per-cent interest in Rozmin sro, a Slovakian mining company, which, in turn, formerly owned the exploration rights to the Gemerska Poloma soapstone talc mineral deposit in Roznava, Slovak Republic. These rights were revoked by the Slovak government in 2005, and EuroGas is currently involved in an arbitration case at the International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) against the Slovak Republic (No. ARB/14/14) under a pair of bilateral investment treaties to recover damages arising from this revocation. The potential award has been estimated at over $200-million, and EuroGas is in the process of obtaining an independent evaluation report from KPMG LLP and Wardell Armstrong International to support this figure.
The initial request for arbitration was filed against the Slovak Republic by EuroGas and Belmont Resources Inc., a British Columbia corporation with its shares listed for trading on the TSX Venture Exchange, as the owners of an aggregate 90-per-cent interest in Rozmin, on June 25, 2014, and the unlawfulness of the government's actions has repeatedly been confirmed in a series of Slovakian internal court decisions.
The third EuroGas subsidiary, EuroGas Minerals Ukraine, is a Ukrainian corporation that holds rights and options to enter into several existing oil and gas joint ventures in western Ukraine. It is also in the process of carrying out an exploration program for gold, silver, uranium, rare earths, chromium spinel and related materials on a property in central Ukraine.
In addition, EuroGas holds the rights to various gold mining claims in the Yukon Territory, Canada, including a 33-per-cent interest in a placer gold mining operation.
The transaction
The transaction will take the form of a contractual share exchange, pursuant to which EMC will acquire 100 per cent of the EuroGas shares held by ZBC in exchange for the issuance to ZBC of units of the company on a one-for-one basis. Upon the completion of the transaction, EuroGas will become a majority-owned subsidiary of the company.
It is expected that the transaction will be treated as a reverse takeover within the meaning of applicable Canadian securities laws and be considered a fundamental change under the policies of the Canadian Securities Exchange. As a result, it will be necessary for the company to obtain regulatory approval from the CSE as well as approval from EMC's shareholders.
The material terms of the LOI include:

  • On or prior to the closing date of the transaction, EMC will consolidate its outstanding share capital on the basis of one new common share for every 10 old EMC shares.
  • At the closing, EMC will allot and issue 721.25 million postconsolidation EMC units to ZBC, with each EMC unit consisting of one EMC share and three-quarters of a warrant to purchase one EMC share, with each whole warrant exercisable at a price of five cents per EMC share for a period of 12 months, 7.5 cents per EMC share for the next 12 months and 10 cents per EMC share for a period of 12 months thereafter.
  • On or prior to the closing date, EMC will enter into binding debt settlement agreements and releases with certain of its creditors in form and substance satisfactory to EuroGas, with the result that the accounts payable and accrued liabilities of EMC will be no greater than $150,000 at the closing.
  • EuroGas will assign to the holders of EMC shares, as of Dec. 8, 2015, and in proportion to their ownership of EMC shares, the right to receive an aggregate of $5-million (U.S.) in cash from any award received by EuroGas in connection with the arbitration proceeding described above.
  • On or prior to the closing date, EMC will appoint two nominees of EuroGas to its board of directors, with an additional director agreed upon by the parties to be appointed on the closing date.
  • Upon the completion of the transaction and subject to the approval of the CSE, a finder's fee of a maximum of 46.25 million postconsolidation EMC shares will be payable to an arm's-length third party.

The company and EuroGas will use their reasonable best efforts to complete due diligence by Jan. 8, 2016, and enter into a mutually satisfactory definitive agreement with ZBC to reflect the complete terms of the transaction by Jan. 29, 2016. The LOI may be terminated by either EMC or EuroGas as a result of unsatisfactory due diligence results, or if the definitive agreement is not executed on or before Jan. 29, 2016.
The completion of the transaction is subject to various conditions, including:

  • The completion by each of EMC and EuroGas of their due diligence investigation of the other party;
  • The delivery by EuroGas to EMC of engineering reports on its oil and gas properties in accordance with National Instrument 51-101 -- Standards of Disclosure for Oil and Gas Activities;
  • The delivery by EuroGas to EMC of audited financial statements of EuroGas for those fiscal periods required under applicable securities laws or the policies of the CSE;
  • The completion of the consolidation and the debt settlement;
  • EuroGas, EMC and ZBC obtaining all required directors, regulatory, shareholder and third party approvals;
  • If necessary, the receipt by EMC of a valuation and fairness opinion in respect of the transaction that is satisfactory to EMC, which opinion has not been subsequently withdrawn.

Following the successful negotiation of the definitive agreement, and subject to regulatory and shareholder approval, the transaction is expected to close no later than Feb. 26, 2016.
The CSE has not reviewed, approved or disapproved the content of this press release.
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